August 5

STEUERÄNDERUNGEN 2022

Wie jedes Jahr ergeben sich auch zum 01.01.2022 einige steuerliche Änderungen. Ich habe dir die wichtigsten Änderungen rausgesucht und für dich aufgearbeitet.

Nicht alle Änderungen sind für dich relevant und die Aufstellung ist auch nicht abschließend, da ich mich allerdings auf Online-UnternehmerInnen fokussiere, habe ich nur die relevanten Änderungen zusammengestellt.


(NEUE) DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG

Für Anschaffungen in 2020 und 2021 kannst du statt der linearen Abschreibung auch die wieder eingeführte degressive Abschreibung geltend machen. Das heißt, dass die Anschaffungskosten für eine Investition nicht gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt werden, sondern in fallenden Jahresbeträgen. Dadurch ergibt sich am Anfang ein höherer Abschreibungsbetrag als am Ende der Nutzungsdauer.

Das kann ein Instrument sein, um höhere Gewinne im Jahr der Investition bzw. im Folgejahr abzufangen.


CORONA-BONUS

Arbeitgeber haben die Möglichkeit einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von insgesamt 1.500,00 € zu zahlen. Die Frist bis wann der Bonus gezahlt werden kann wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.


ERHÖHUNG MINDESTLOHN

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2022 auf 9,82 € pro Stunde und ab dem 01.07.2022 auf 10,45 € pro Stunde. Hier ist wichtig zu beachten, dass bei einer Mindestlohnerhöhung die Minijobs überprüft werden müssen. Hier reduziert sich automatisch die maximal mögliche Arbeitszeit pro Monat.


NEUE PFLICHTANGABE MINIJOBBER

Für Minijobber, die du beschäftigst, muss ab dem 01.01.2022 auch die Steuer-Identifikationsnummer abgefragt und gemeldet werden. Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, die über den 31.12.2021 hinausgehen, ist die Steuer-ID-Nummer bereits in der Jahresmeldung 2021 anzugeben.


INVESTITIONSABZUGSBETRAG

Hast du in den Vorjahren Investitionsabzugsbeträge gebildet und die Anschaffung hätte bis Ende 2021 erfolgen müssen, verlängert sich die Anschaffungsfrist um ein weiteres Jahr. Deshalb kenn die Investition auch noch im Jahr 2022 erfolgen.


VERLÄNGERUNG HOME-OFFICE-PAUSCHALE

Durch Corona wurde die Home-Office-Pauschale eingeführt für die Jahre 2020 und 2021. Aktuell geplant ist, dass es diese Möglichkeit auch für das Jahr 2022 gibt.

Die Home-Office-Pauschale kommt immer dann in Betracht, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt. Für jeden Tag, an dem du deine berufliche Tätigkeit in deiner häuslichen Wohnung ausübst statt in der Arbeits-/Betriebsstätte, kannst du einen Betrag von 5,00 € als Werbungskosten/Betriebsausgabe geltend machen. Der Höchstbetrag beträgt 600,00 € pro Kalenderjahr.


GRUNDFREIBETRAG

Wie jedes Jahr erhöht sich der Grundfreibetrag. Der Steuerfreibetrag beträgt für das Jahr 2022 nunmehr 9.984,00 € (in 2021: 9.744,00 €) und gilt pro Steuerpflichtigen. Das heißt, dass sich bei Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern der Betrag verdoppelt.


ABGABEFRIST FÜR STEUERERKLÄRUNGEN

Aktuell geltend noch die gesetzlichen Abgabefristen für die Steuererklärung 2021. Das heißt, dass die Steuererklärungen bis zum 31.07.2022 eingereicht werden müssen, wenn du diese selbst erstellt. Wirst du von einem Steuerberater vertreten verlängert sich die Frist auf dem 28.02.2023 (wobei diese Frist höchstwahrscheinlich verlängert wird).


Das waren die wichtigsten Steueränderungen. Nicht alle Änderungen betreffen dich direkt, aber wer weiß was sich bei dir ändert und was dann doch relevant wird? 

Hast du Fragen zu den einzelnen Änderungen oder hast du noch eine andere Änderung gefunden, die du unbedingt mit uns teilen möchtest? Dann kommentiere unbedingt unter diesem Artikel.


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