Die gute Nachricht ist: Wenn du erst einmal weißt, welche Termine für dich wichtig sind, dann kannst du dir diese als wiederkehrendes Ereignis in den Kalender eintragen. Und somit kannst du eben genau diese Termine in deiner Planung mit berücksichtigen und vor allem eins: einhalten!
Welche Termine du im Blick haben solltest um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen? Genau das schauen wir uns jetzt mal an.
Wenn du selbstständig bist sind dir Deadlines garantiert nicht unbekannt. Und das Finanzamt macht keine Ausnahme im Fristen setzen.
Damit du weißt, ob und welche Termine für dich in Betracht kommen, verrate ich dir in diesem Blogartikel 3 wichtige Termine, die du immer im Blick haben solltest, damit du keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst.
UMSATZSTEUER-VORANMELDUNGEN
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die elektronische Meldung deiner Umsätze an das Finanzamt. Die Meldung muss entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden. Grundsätzlich gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmer – auch Kleinunternehmer. (Ja, du hast richtig gelesen, nur geht das erklären hier ein wenig zu weit – dazu komme ich in einem der nächsten Blogbeiträge.)
Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen der monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Abgabe.
- Wenn deine jährliche Umsatzsteuerzahllast mehr als 7.500,-€ beträgt (es wird das Vorjahr zugrunde gelegt), dann muss die Voranmeldung monatlich abgegeben werden.
- Beträgt die Vorjahres-Umsatzsteuer weniger als 1.000,-€ bist du lediglich zu einer jährlichen Abgabe verpflichtet. Die Meldung erfolgt dann nicht in Form einer Voranmeldung, sondern über die (endgültige) Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
- Alle anderen Unternehmer sind verpflichtet die Voranmeldung vierteljährlich abzugeben.
Jetzt ist aber noch eins ganz wichtig: Der tatsächliche Termin, der für dich wichtig ist, also der Tag, an dem du spätestens auf das Knöpfchen zur Übermittlung drücken musst.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig (Bsp.: monatliche Abgabe Januar – fällig am 10.02.).
Allerdings gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern. Das Zauberwort lautet: Dauerfristverlängerung. Damit kannst du die Abgabe um genau einen Monat nach hinten schieben (Bsp.: s.o., Fälligkeit ist dann der 10.03.).
Beachte bitte, dass sich der Abgabezeitraum jedes Jahr ändern kann, weil die Umsatzsteuer-Zahllast jedes Jahr unterschiedlich hoch ist.
Was es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung noch zu beachten gibt, das erzähle ich dir in einem der nächsten Blogartikel.
STEUERVORAUSZAHLUNGEN
Steuern werden grundsätzlich jährlich festgesetzt. In der Regel gibst du eine Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr ab und zahlst dann die entsprechende Steuerlast.
Es kommt aber immer wieder zu der Verpflichtung bereits Steuervorauszahlungen zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem Vorjahreseinkommen bzw. nach dem Jahr, für das es den letzten Steuerbescheid gab.
In der Regel sind die Vorauszahlungen vierteljährlich fällig.
Lediglich bei der Umsatzsteuer und bei der Lohnsteuer können sich kürzere Zeiträume ergeben. Die festgesetzten und gezahlten Steuervorauszahlungen werden dann auf die später erklärte Jahressteuer angerechnet.
Warum Steuervorauszahlungen festgesetzt werden ist ganz einfach: Der Staat möchte das Steueraufkommen sichern. Es ist aber natürlich in begründeten Fällen (z.B. weil das aktuelle Einkommen wesentlich geringer ist) möglich die Vorauszahlungen herabzusetzen.
Für die Steuervorauszahlungen ergeben sich folgende Termine:
- Einkommensteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
- Körperschaftsteuer: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres
- Gewerbesteuer: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres
- Lohnsteuer und Umsatzsteuer jeweils entsprechend des Voranmeldezeitraums.
STEUERERKLÄRUNGEN
Wer kennt es nicht? Die jährliche Verpflichtung die Steuererklärung abzugeben. Du auch, oder? Damit meine ich aber nicht ausschließlich die Einkommensteuererklärung, sondern eben auch die betrieblichen Erklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc.
Mit der Steuererklärung werden alle Einkünfte von dir oder einem Dritten zusammengestellt und zur Festsetzung an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt erlässt dann für das entsprechende Kalenderjahr einen Steuerbescheid. Die Erklärung ist also die unmittelbare Grundlage zu deiner individuellen Steuerfestsetzung.
Für die Bestimmung des Abgabetermins ist es wichtig zu unterscheiden, ob du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist.
Eine Pflicht besteht immer dann, wenn du (egal in welchem Umfang) Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit hast. Und genau auf diesen Fall werde ich mich im Weiteren konzentrieren.
Die Steuererklärungen sind spätestens 7 Monate nach Ablauf eines Kalenderjahres elektronisch zu übermitteln (= d.h. am 31.07.). Diese Frist verlängert sich, wenn du dich von einem Steuerberater vertreten lässt. Dann muss die Steuererklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden (= d.h. am 28.02. des übernächsten Jahres).
Wie du siehst, gibt es monatliche bis jährliche Termine, die es einzuhalten gibt. Und jede versäumte Frist führt dazu, dass du irgendwann Strafen zahlen musst. Aber das kannst du vermeiden, indem du meine Tipps beherzigst und dir deine Termine in den Kalender einträgst.
Jetzt kennst du die 3 wichtigsten Termine, die für das Finanzamt wichtig sind. Welcher Termin/Welche Frist war neu für dich? Was hast du mitgenommen? Kommentiere super gerne unter dem Artikel und schreib mir deine Themenwünsche.