August 15

#NUMMERNCHAOS ADÉ – DIE UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONS-NUMMER

Als hätte man in der Selbstständigkeit nicht schon genug die Ohren, wenn es um Buchhaltung und Steuern geht, so benötigt man auch noch allerlei Nummern für verschiedenste Ämter, Behörden oder Krankenkassen. Das kann schon ziemlich verwirrend sein und man weiß am Ende gar nicht mehr, wer von ihnen welche für was benötigt.

Damit du den Überblick behältst, erkläre ich dir heute kurz die Unterscheide steuerlicher Nummern, für wen, wann und in welchem Kontext du diese benötigst und gehe dann einmal näher auf die von einigen recht stiefmütterlich behandelte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein. Bist du bereit?


#NUMMERNCHAOS - WELCHE DU KENNEN MUSST

Ich weiß die Irritationen zwischen Steuernummer, Steuer-Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind groß. Klären wir deshalb doch kurz die Grundlagen und welche Nummer du wann benötigst.

Die Steuer-Identifikationsnummer identifiziert dich als Bürger*in bzw. Steuerpflichtige*r. Sie ist dein Leben lang gültig, elfstellig und das Finanzamt benötigt sie zur elektronischen Datenübertragung.

Die Steuernummer ist sozusagen das Aktenzeichen deines Finanzamtes für dich. An den ersten drei Ziffern erkennst du sogar welches Finanzamt aktuell für dich zuständig ist. Ziehst du um oder meldest du ein Gewerbe an, ändert sich deine Steuernummer. Hast du mehrere gewerbliche Tätigkeiten angemeldet, bekommst du dafür jeweils eine gesonderte Steuernummer. Sie erkennst du an den Schrägstrichen und ist zehn- bis 13-stellig (zB.: 056/203/20357).

Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer dient zur Identifikation deines Unternehmens für Geschäfte innerhalb der EU. Sie kannst du direkt im Steuerlichen Erfassungsbogen zu Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit oder aber nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuer online (https://www.formulare-bfinv.de/ unter „Vergabe einer USt-ID“) und schriftlich beantragen. Für den Antrag benötigst du unter anderem deine Steuernummer und die Kontaktdaten des für dich zuständigen Finanzamts. Per Post erhältst du dann deine persönliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine 8 bis 12-stellige Kombination aus Länderkennzeichen und Ziffern.


WARUM DU EINE UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER BENÖTIGST

Sobald du Geschäfte innerhalb der EU mit einem anderen Unternehmen tätigst, ist es wichtig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu haben und diese auch anzugeben. Also bei den sogenannten B2B (Business-to-Business) Geschäften.

Wer von uns kauft nicht gern einmal bei Amazon, Ebay, Etsy und Co. ein? Schaltet vielleicht Werbeanzeigen bei Google, Facebook und Instagram? Oder verkauft seine Onlinekurse, Webinare, Workshops und ähnliches auch an Kunden außerhalb Deutschlands?

Diese Geschäfte werden als innergemeinschaftliche Lieferung oder Leistung bezeichnet. Im Gegensatz zu Geschäften mit Privatpersonen wird hier die Umsatzsteuer anders geregelt. Man spricht dann vom Reverse-Charge Verfahren, der Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Eingeführt wurde diese Regelung, um den Handel zwischen den EU-Mitglieds-Staaten zu fördern bzw. zu erleichtern und, wie soll es auch anders sein, um dem Missbrauch vorzubeugen. Es kam nämlich immer wieder vor, dass der Leistungsempfänger die Vorsteuer aus der erhaltenen Rechnung geltend machte, das leistende Unternehmen den Umsatz aber nicht anzeigte und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführte. Für das Finanzamt ein großer steuerlicher Verlust.

Deshalb läuft es mit dem Reverse-Charge-Verfahren so: Buchst du ein Webinar bei einem Unternehmen in der EU, wird dir eine Netto-Rechnung, also ohne Steuer, ausgestellt. Du übernimmst dann als Leistungsempfänger die Zahlung der Umsatzsteuer, kannst aber im Gegenzug auch wieder die Vorsteuer ziehen.


DIESE FEHLERQUELLEN KANNST DU VERMEIDEN

Hierbei habe ich einige wichtige Hinweise: Die Behauptungen, man verliere seinen Kleinunternehmer-„Status“ sobald man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt oder man benötige keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, stimmen nicht! Sobald du Geschäfte mit EU-Unternehmen tätigst, musst du diese beantragen. Das gilt auch für all diejenigen die ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen! Zwar ist es dann nicht möglich die Vorsteuer zu ziehen, trotzdem muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Tätigst du also vermehrt Auslandsgeschäfte, solltest du dich mit deinem steuerlichen Berater in Verbindung setzten und prüfen ob ein Wechsel in die Regelbesteuerung sinnvoll erscheinen mag.

Eine Ausnahme gibt es aber doch, in Bezug auf Kleinunternehmer: Du wirst als Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist und bei ihm die Steuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird.

Vergisst du übrigens die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben oder hast du noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt, kaufst aber bei einem Unternehmen aus der EU, wird dir eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt, da angenommen wurde, dass es sich bei dir um eine Privatperson handelt. Diese darfst du aber nicht als Vorsteuer abziehen! Im Gegenteil, du bist dann in der Pflicht, trotzdem die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Erst mit Rechnungskorrektur und der Rückzahlung der Umsatzsteuer an das leistende Unternehmen, kannst du die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten.


WAS MUSST DU BEI DER RECHNUNGSSTELLUNG AN EU-UNTERNEHMER BEACHTEN?

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschrieben Pflichtangaben auf Rechnungen, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von euch beiden und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten sein. Am besten du nutzt den Hinweis in Englisch „Reverse-Charge: VAT due to the recipient“ oder „Reverse-Charge: Recipient is liable for VAT“.

Bitte prüfe, ob es sich bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden um eine gültige Nummer handelt. Gehe dazu einfach auf die Online-Datenbank der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do). Öffne das Formular, trage das Land und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein und lass dir die Gültigkeit bestätigen. So bist du immer auf der sicheren Seite


VERGISS NICHT DIE MELDUNG DEINER AUSLANDSUMSÄTZE!

Für alle Produkte und Dienstleistungen, die du an Unternehmen im EU-Ausland verkauft hast, musst du eine Zusammenfassenden Meldung abgeben. So wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer zwischen den EU-Ländern auch verrechnet wird. Wie oben bereits erwähnt, sind Kleinunternehmer davon ausgenommen, da sie keine Umsatzsteuer erheben dürfen.

Die Zusammenfassende Meldung kann nur elektronisch verschickt werden. Entweder über das Elster Online-Portal oder das BZStOnline-Portal. Diese muss übrigens bereits zum 25. des Folgemonats oder -quartals zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Das heißt für dich, wenn du deine Voranmeldung eigentlich mit Dauerfristverlängerung auch später abgeben könntest, musst sie in diesem Fall bereits einige Woche erstellen und versenden. Trage dir diesen Termin unbedingt rot im Kalender ein!


MEIN FAZIT

Es lohnt sich gleich mit Beginn in die Selbstständigkeit seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen und diese bei jeglichen Geschäften innerhalb der EU anzugeben. So ersparst du dir viel Zeit und Mühe im Nachgang und bist immer auf der sicheren Seite. Schließlich kostet es dich lediglich ein Kreuzen auf dem Erfassungsbogen zur steuerlichen Anmeldung.

Und solltest du durch meinen Artikel festgestellt haben, dass du noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigst, dann zögere nicht lang und beantrage diese gleich jetzt!


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